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   BPatG, 18.01.2005 - 33 W (pat) 68/04   

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BPatG, 18.01.2005 - 33 W (pat) 68/04 (https://dejure.org/2005,32034)
BPatG, Entscheidung vom 18.01.2005 - 33 W (pat) 68/04 (https://dejure.org/2005,32034)
BPatG, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 33 W (pat) 68/04 (https://dejure.org/2005,32034)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 33 W (pat) 68/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st.Rspr. vgl BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BPatG, 09.04.2002 - 27 W (pat) 273/00
    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 33 W (pat) 68/04
    Der weitere Markenbestandteil "Pro" kann zum einen der lateinische Ausdruck für "für" sein (vgl insoweit BPatG 24 W (pat) 290/94 - PRO NATURA, HABM R0127/99-1 - PROECO); "Pro" kann jedoch auch eine Abkürzung für "professionell" oder "Profi" darstellen (so ua HABM R0402/00-3 - PRO PLAYER; R0305/99-1 - PROLINE; BPatG, 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 33 W (pat) 68/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st.Rspr. vgl BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 33 W (pat) 68/04
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß dem Zeichen die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 1999, 1089 - YES).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 33 W (pat) 68/04
    Zu berücksichtigen ist zwar, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit all seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer zergliedernden Betrachtungsweise zu unterziehen, so daß bei aus mehreren Wörtern bestehenden Marken das Vorliegen des Schutzhindernisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für die Wortfolge in ihrer Gesamtfolge festzustellen ist (BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPO-RATION).
  • BPatG, 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Prophysis" -

    Ferner kann "Pro" eine Abkürzung für "professionell" oder "Profi" darstellen (so u. a. BPatG, Beschluss vom 21.05.2003, 29 W (pat) 159/02 - GPRS Pro; Beschluss vom 18.01.2005, 33 W (pat) 68/04 - Musikmesse-Pro Light & Sound; Beschluss vom 9.04.2002, 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
  • BPatG, 03.09.2014 - 29 W (pat) 559/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "beauty-pro" - Unterscheidungskraft - kein

    Der weitere Markenbestandteil "pro" kann zum einen der lateinische Ausdruck für "für" sein (vgl. insoweit BPatG, Beschluss vom 05.12.1995, 24 W (pat) 290/94 - PRO NATURA), zum anderen eine Abkürzung für "professionell" oder "Profi" darstellen (so u.a. BPatG, Beschluss vom 21.05.2003, 29 W (pat) 159/02 - GPRS Pro; Beschluss vom 18.01.2005, 33 W (pat) 68/04 - Musikmesse-Pro Light & Sound; Beschluss vom 09.04.2002, 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
  • BPatG, 12.05.2020 - 28 W (pat) 527/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ProSilence" - fehlende Unterscheidungskraft

    Der Erste kann die Präposition "für" (vgl. unter "www.duden.de", Suchbegriff "pro") oder die Abkürzung für "professionell" bzw. "Profi" sein (vgl. BPatG 29 W (pat) 4/17 - Prophysis; 29 W (pat) 159/02 - GPRS Pro; 33 W (pat) 68/04 - Musikmesse-Pro Light & Sound; 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
  • BPatG, 20.10.2021 - 29 W (pat) 19/19

    Markenbeschwerdesache - "AdPro-Gifts (Wortzeichen)" - Unterscheidungskraft - kein

    Ferner kann "Pro" eine Abkürzung für "professionell" oder "Profi" darstellen (so u. a. BPatG, Beschluss vom 08.01.2019, 29 W (pat) 4/17 - Prophysis; Beschluss vom 18.01.2005, 33 W (pat) 68/04 - Musikmesse-Pro Light & Sound; Beschluss vom 21.05.2003, 29 W (pat) 159/02 - GPRS Pro; Beschluss vom 9.04.2002, 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
  • BPatG, 12.05.2020 - 28 W (pat) 528/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ProSecure" - fehlende Unterscheidungskraft

    Der Erste kann in der deutschen und englischen Sprache die Präposition "für" oder die Abkürzung für "professionell" bzw. "Profi" sein (vgl. unter "www.duden.de" oder "www.dict.cc/englisch-deutsch", Suchbegriff: "pro"; BPatG 29 W (pat) 4/17 - Prophysis; 29 W (pat) 159/02 - GPRS Pro; 33 W (pat) 68/04 - Musikmesse-Pro Light & Sound; 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
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